Unter Vertragsrecht fällt sowohl die Erstellung von Verträgen als auch deren Abwicklung.
Es freut mich immer, Recht bei dem Entwurf eines neuen Vertrages gestalten zu können. Es ist regelmäßig eine angenehme Aufgabe, weil die Mandanten oft vor dem Beginn einer neuen Phase stehen und diese absichern wollen, ohne dass es sich um akute belastende Probleme handelt.
Aber es ist auch eine verantwortungsvolle Aufgabe, weil man auch Worst-Case-Szenarien erdenken muss. Was wäre, wenn irgendwann mal was schiefgehen würde?
Einen Vertrag nicht zu überfrachten, damit die andere Partei nicht schon von vornherein abgeschreckt wird, kann dabei genauso wichtig sein, wie ja nicht eine Klausel zu einem bestimmten Thema zu vergessen.
Mein besonderes Anliegen dabei ist, so klar wie möglich zu formulieren, damit jeder versteht, was gemeint ist. Je kryptischer alles klingt, umso beeindruckender mag es vielleicht erscheinen, aber wenn dadurch Unklarheiten bleiben, holt einen das eventuell später wieder ein. Das kann ein gut gestalteter Vertrag verhindern.
Der beste Vertrag ist zwar immer noch der, den man nach der Unterschrift nie wieder braucht, aber falls dann doch, helfe ich Ihnen auch gerne bei der Lösung der entstandenen Probleme bis hin zur Beendigung des Vertrages.
Hier bilden die Rechtsgebiete, in denen ich tätig bin, auch eine Schnittmenge.
Deswegen beschäftige ich mich hauptsächlich mit
- Immobilienverträgen