Von dem Erwerb einer Immobilie, deren Vermietung und Verwaltung bis zum Verkauf oder sonstigen Veräußerung berate und vertrete ich Sie gerne.
Seit meiner ersten Anwaltstätigkeit in einer auf Immobilienwirtschaftsrecht spezialisierten Großkanzlei bin ich diesem Thema treu geblieben.
Mietrecht ist ein Bereich, der fast alle in ihrem Leben einmal betrifft. Ich stehe sowohl Vermietern wie auch Mietern beispielsweise bei folgenden Sachverhalten zur Seite:
Im Einzelnen gehören zum Immobilienrecht außerdem folgende Aspekte:
Bei Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes unterstütze ich bzgl. der damit verbunden Fragen sowohl die Wohnungseigentümergemeinschaft und Hausverwaltungen als auch einzelne Eigentümer z.B. bei Anfechtungsklagen oder auch Durchsetzung der Rechte der einzelnen Miteigentümer untereinander.