Die regelmäßige Kontrolle offener Forderungen und deren Beitreibung stellt einen Arbeitsaufwand dar, den ich Ihnen ab Eintritt des Schuldnerverzuges gerne abnehme.
Soweit die Forderung als solche unbestritten ist, verläuft das Verfahren dann in der Regel wie folgt:
- Erfolgt die Zahlung nicht, folgt ein Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides und nach Ablauf der Widerspruchsfrist der Antrag bzgl. des Vollstreckungsbescheides.
Falls der Schuldner jedoch der Forderung inhaltlich entgegentritt, hängt das weitere Vorgehen natürlich von der jeweiligen tatsächlichen Sach- und Rechtslage ab.
Selbst wenn die erste Zwangsvollstreckung aufgrund Vermögenslosigkeit des Schuldners scheitert, beobachte ich die Angelegenheit regelmäßig weiter und komme immer wieder auf Sie zu, wenn sich vielleicht durch Fristablauf neue Möglichkeiten ergeben. Manchmal gelingt es den Schuldnern nach einiger Zeit doch noch, wieder zu Einkommen und Vermögen zu gelangen, so dass auch später eine Beitreibung noch gelingen kann.
Gerade bei dieser Tätigkeit unterstützt mich meine Mitarbeiterin, die als Rechtsanwaltsfachangestellte bereits eine jahrzehntelange Erfahrung hat.